Heldenhaft den Weg weisen

Auf dem Fahrrad mit Kind

Was für die Sicherheit für Sie und Ihr Kind wichtig ist

Gerade in Großstädten und für kurze Wege zum Supermarkt oder zu einem Arzttermin ist die Fahrt mit dem Fahrrad eine gute Alternative zur Autofahrt. Möchten Eltern ihre Kinder auf einem Fahrradsitz mitnehmen, gelten für die Mitnahme von Kindern bestimmte Regeln, die mit Blick auf die Sicherheit von Kind und Elternteil eingehalten werden sollten.

In der Straßenverkehrsordnung sind folgende Vorschriften verankert:

  • Wer ein Kind mit dem Fahrrad transportieren möchte, muss mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Kinder dürfen nur bis zum Alter von 7 Jahren mitgenommen werden, wobei diese Altersbeschränkung für Kinder mit einer Behinderung nicht gilt.
  • Eine Vorgabe für ein Mindestalter existiert nicht. Da sich die Nackenmuskulatur von Babys aber erst langsam entwickelt, sollten Kinder nicht zu früh mit dem Fahrrad transportiert werden.
  • Zwar existiert keine gesetzlich vorgeschriebene Helmpflicht, das Tragen eines Helms ist für die Sicherheit des Kindes trotzdem maßgeblich.
  • Der Transport mit dem Fahrrad ist nur erlaubt, wenn ein spezieller Kindersitz montiert ist. Es ist darauf zu achten, dass die Norm DIN EN 14344 (2004) erfüllt ist. Diese regelt Aspekte wie konstruktive Festigkeit und Werkstoffbeschaffenheit.
  • Zur Platzierung des Fahrradsitzes vorne an der Lenkerstange des Fahrrads oder hinten auf dem Gepäckträger sollte Folgendes beachtet werden: Mit Heckträgern sind Kinder bei einem Unfall besser geschützt. Vorne befestigte Sitze erlauben nur eine Belastung von maximal 15 kg.
  • Kinder sollten immer entsprechend angegurtet werden, dabei sind Hosenträgergurte sicherer als Beckengurte.
  • Die Mitnahme auf einem Gepäckträger ist nicht erlaubt.
  • Das Fahrrad muss zudem Vorrichtungen haben, die verhindern, dass die Beine und Füße des Kindes in die Speichen gelangen können.
  • Ein Kind darf nie allein im Kindersitz auf dem Fahrrad sitzen, denn auch bei einem Doppel-Fahrradständer ist die Sturzgefahr zu groß.
  • Auch für die Mitnahme von Kindern per Fahrradanhänger gilt das Maximalalter des Kindes von 7 Jahren.
  • In einem Fahrradanhänger dürfen maximal 2 Kinder (bis zum Alter von 7 Jahren) transportiert werden. Steht in den Herstellerangaben keine Gewichtsbegrenzung, sollten 40 Kilogramm nicht überschritten werden. Eine gute Federung verhindert, dass sich Unebenheiten der Fahrbahn negativ auf den Körper der Kinder auswirken.

Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften droht ein Bußgeld von 5 Euro. Hier haben wir für Sie die wichtigsten allgemeinen Regeln zum sicheren Fahrradfahren nochmals zusammengefasst. 

Unsere Tipps

  1. Da sich das Fahrradfahren mit Kind anders anfühlt und Auswirkungen auf das Halten des Gleichgewichts beim Fahren hat, sollte vor der ersten längeren Strecke im Straßenverkehr eine Testfahrt im geschützten Raum stattfinden.
  2. Rücksichtsvolles und vorausschauendes Fahren sollten auch für das Fahrradfahren mit Kind an erster Stelle stehen.

Quellen: bussgeldkatalog.de und stvo.de

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