Achtung, fertig, Held!

Mit Sicherheit Fahrradfahren

Wissenswertes für mehr Sicherheit auf dem Fahrrad

Schnell und unkompliziert zur Arbeit, zum Treffen mit Freunden oder sogar in den Urlaub fahren – mit dem Fahrrad ist vieles möglich und immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad regelmäßig, also täglich oder mehrmals pro Woche, als Verkehrsmittel oder in der Freizeit.

Der positive Trend der Fahrradnutzung bringt allerdings auch negative Konsequenzen mit sich. So kamen im Jahr 2018 mehr Menschen ums Leben, die mit einem Fahrrad unterwegs waren (einschließlich Pedelecs), als noch im Vorjahr. Die Zahl der Verunglückten stieg um 11,5 Prozent auf 88.880 Verunglückte, die Zahl der tödlich Verunglückten sogar um 16,5% auf 445. 15.530 Fahrradfahrer waren wurden schwer verletzt. Das Fehlverhalten Nummer Eins besteht dabei in der falschen Nutzung von Straßen (mit 12,9%). Das bedeutet, dass z.B. die falsche Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung genutzt wird.

Die Sicherheit auf dem Fahrrad ist maßgelblich von dessen Fahrer abhängig. Wer sich an bestimmte Regeln hält, leistet seinen eigenen Beitrag zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr. Die wichtigsten Fahrradregeln finden Sie nachfolgend zusammengefasst.

 

Die wichtigsten Regeln auf einen Blick:

1. Die richtige Straßennutzung

Grundsätzlich gilt, dass Fahrradfahrer nicht auf dem Gehweg fahren dürfen. Ist kein gesonderter Radweg vorhanden, darf der Gehweg nur dann benutzt werden, wenn ein entsprechendes Verkehrsschild auf die Nutzung des Gehweges für Radfahrer hinweist. In diesem Fall ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Diese gilt auch in Fußgängerzonen oder in verkehrsberuhigten Bereichen (Spielstraßen).

Radwege müssen dann benutzt werden, wenn sie mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet sind. Ausnahmen gibt es nur, wenn der Radweg nicht zumutbar ist (zum Beispiel, wenn Hindernisse vorhanden sind oder der Radweg nicht geräumt ist).

Radwege und andere für die Benutzung freigegebene Flächen dürfen von Radfahrern ausschließlich in der dafür vorgesehenen Fahrtrichtung benutzt werden. Dies ist in Fahrtrichtung in der Regel die Fläche am rechten Fahrbahnrand. Die linke Seite darf nur benutzt werden, wenn dies durch Beschilderung explizit erlaubt ist. Ist keine Beschilderung vorhanden, ist die Nutzung der Fahrbahn nicht erlaubt. In Einbahnstraßen darf nur dann ausnahmsweise in entgegengesetzter Richtung gefahren werden, wenn dies durch das Zusatzschild „Radverkehr frei“ erlaubt ist.

2. Wie schnell darf ich fahren?

Die Geschwindigkeit sollten Sie immer den äußeren Bedingungen und vor allem Ihren persönlichen Fähigkeiten anpassen. Zudem sollten Sie ausreichend Abstand zum Vordermann halten.

Zulässige Höchstgeschwindigkeiten gibt es auch für Radfahrer. So gilt zum Beispiel in Fußgängerzonen Schrittgeschwindigkeit und eine mit Verkehrszeichen angeordnete Höchstgeschwindigkeit, etwa in Tempo-10-Bereichen. In Fahrradstraßen darf nicht schneller als 30 km/h gefahren werden.

3. Zeichen geben

Fahrradfahrer haben ihre Abbiegeabsicht oder den Spurwechsel durch Handzeichen kenntlich zu machen.

4. Fahrrad & Smartphone

Die Nutzung des Smartphones ist auf dem Fahrrad unzulässig. Dies gilt nicht nur für das Telefonieren mit Smartphones, sondern auch für das Tippen von Nachrichten oder das Suchen von Musik. Hingegen ist das Musikhören beim Fahrradfahren nicht grundsätzlich untersagt, allerdings darf die Musik nicht zu laut sein. Bei zu lauter Musik können Geräusche aus dem Verkehr oder aus der Umgebung gegebenenfalls nicht mehr wahrgenommen werden. Als Regel gilt, dass beide Hände während der Fahrt am Lenker sein müssen. Bei Nutzung des Smartphones haben Fahrradfahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro zu rechnen. Wird Musik zu laut gehört, fallen 15 Euro als Bußgeld an.

5. Alkohol und Drogen

Die Promillegrenze für Fahrradfahrer liegt bei 1,6 und damit deutlich höher als bei Autofahrern, die bereits mit 0,5 Promille eine Straftat begehen. Bei einem Verstoß sind 3 Punkte in Flensburg fällig sowie eine Geldstrafe von rund einem Monatsgehalt. Außerdem wird die Teilnahme an einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) angeordnet. Wer diese nicht besteht, muss mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen.

6. Mit Helm oder ohne?

Eine Helmpflicht besteht in Deutschland nicht. Das Tragen eines Helms ist somit jedem Fahrradfahrer selbst überlassen. Nur ca. 17% aller Radfahrer tragen einen Helm, bei Kindern liegt die Helmtragequote erfreulicherweise bei rund 75%. Ganz klar ist aber, dass mit Tragen eines Helms schwerwiegende Verletzungen vermieden werden können. Da immer mehr Menschen Fahrräder nutzen, ist in den letzten Jahren auch die Zahl der schweren Fahrradunfälle gestiegen. Kopfverletzungen waren hier oft die Folge.

Daher gilt: Niemals ohne Helm auf das Fahrrad steigen!

7. Abstand & Überholen

Wer sicher mit dem Fahrrad unterwegs sein möchte, sollte genügend Abstand zum Vordermann einhalten, denn man weiß nie genau, wie dieser reagiert und kann so Unfälle durch abruptes Abbremsen vermeiden. Ein Überholmanöver sollte nur dann getätigt werden, wenn die Verkehrslage übersichtlich ist. Also besser mehr Zeit einzuplanen, um nicht unter Zeitdruck zu geraten.

8. Klingeln

Die Fahrradklingel darf dann getätigt werden, wenn ein Fahrradfahrer außerorts überholt und wenn Gefahr für sich oder einen anderen Fahrradfahrer besteht. Dies kann vorkommen, wenn zwei Fahrradfahrer auf einem sehr schmalen Fahrradweg unterwegs sind und einer den anderen überholen möchte.

9. Außerdem gut zu wissen

  • Es ist nicht erlaubt, freihändig Fahrrad zu fahren.
  • Es ist nur erlaubt nebeneinander zu fahren, wenn dadurch keine Behinderung des sonstigen Verkehrs entsteht.
  • Es ist nicht erlaubt, sich nicht an andere Fahrzeuge anzuhängen.
  • An Haltestellen kann es gefährlich werden. Deshalb auf dem Radweg immer mit besonderer Vorsicht vorbeifahren, da Fußgänger oft ohne zu schauen aus dem Bus steigen. Notfalls müssen Sie auch anhalten.
  • An Zebrastreifen haben Fußgänger Vorrang gegenüber dem Fahrverkehr, Radfahrer hingegen nicht. Wer mit dem Rad einen Zebrastreifen nutzen möchte, muss daher absteigen und das Rad über den Zebrastreifen schieben. Radelt er über den Zebrastreifen, so muss er auf den querenden Verkehr auf der Fahrbahn und auch auf dem Radweg achten.
  • Immer daran denken, dass der abbiegende Autofahrer den Radfahrer eventuell nicht sehen kann oder ihn übersehen hat (toter Winkel). Das gilt umso mehr bei Lkw und Lieferwagen. Deshalb immer besonders vorsichtig sein, im Zweifel bremsen und auf die Vorfahrt verzichten.